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Mit dem heutigen Tag, 10.11.2020 ist die gemeinnützige Firma

TherapySelect non-profit gUG (haftungsbeschränkt) 

gegründet worden. Mit der Eintragung beim Amtgericht übernimmt die Firma ihre Tätigkeit. Den Fokus der Firma können Sie auf unserer Seite "Wir sind gemeinnützig geworden!" entnehmen. 

Die notarielle Beglaubigung der Satzung geschah, nachdem die Satzung zuvor mit dem Finanzamt Heidelberg abgestimmt wude, um als gemeinnützig anerkannt zu werden.

Hier die wesentlichen Auszüge der Satzung

Der Zweck der Gesellschaft:

  1. Förderung von Wissenschaft und Forschung im Allgemeinen und speziell im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie primär im Bereich der Onkologie und chronischen Erkrankungen;
  2. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
  3. Förderung der Bildung und Erziehung primär im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege insbesondere im Bereich der Onkologie und chronischen Erkrankungen;
  4. Förderung des Sportes primär mit dem Ziel der Gesundheitspflege oder -wiederherstellung insbesondere im Bereich der Onkologie und chronischen Erkrankungen.

Gegenstand des Unternehmens:

  1. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu einzelnen Projekten, durch die Vergabe von Preisen und Stipendien im Sinne des Gesellschaftszwecks;
  2. Durchführung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Veranstaltungen, Vergabe von Forschungsaufträgen, Durchführung von Lehrveranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien im Sinne des Gesellschaftszwecks.
  3. Unterstützung beziehungsweise Unterhaltung von Forschungseinrichtungen und Laboratorien insbesondere für die Gesundheitspflege oder -wiederherstellung, die steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. Abgabenordnung) sind;
  4. Unterstützung beziehungsweise Unterhaltung von Beratungs- oder Bildungsstellen insbesondere für die Gesundheitspflege oder -wiederherstellung, die steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. Abgabenordnung) sind;
  5. Unterstützung beziehungsweise Unterhaltung von Sportstätten oder -vereinen insbesondere für die Gesundheitspflege oder -wiederherstellung, die steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des deutschen Steuerrechts (§§ 51 ff. Abgabenordnung) sind.
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Gespeichert von Dr. Frank Kischkel am