Im Gegensatz zu den Medikamenten ist die Erstattung von diagnostischen Leistungen durch die Krankenkassen schwieriger zu erreichen, wenn diese Leistungen einen höheren Preis besitzen. Dies liegt an der Tatsache, dass mit dem Inverkehrbringen des Diagnostikums nicht automatisch die Erstattung geregelt wird.
Zusätzlich existieren andere Vorgaben für Diagnostika (im Vergleich zu Medikamenten), den Nutzen der Methoden zu belegen. Diese Vorgaben sind nicht so kostenintensiv wie bei der Medikamentenentwicklung, führen aber dazu, dass die neuen Diagnostika die Vorgaben der beweisbasierten Medizin (Evidence-Based Medicine) nicht optimal erfüllen und damit die Diskussionen über eine Erstattung schwierig werden. Die Alternative für die Diagnostikhersteller, den Nutzen der Methoden nach den gleichen Vorgaben der Medikamentenentwicklung durchzuführen, scheitern an den Kosten. Diese sind wesentlich höher und lassen sich von den Diagnostikherstellern nicht finanzieren, da mit Diagnostik nicht so viel Geld verdient werden kann.
Die Herausforderung, die Erstattung für höherpreisige Diagnostik besser zu regeln, ist bereits in der EU ein Thema, wofür es aber noch keinen klaren Lösungsweg gibt. Zusätzlich ist Erstattung länderabhängig unterschiedlich geregelt. In Deutschland ist die Regierung das Problem insoweit angegangen, dass sie ein neues GKV-Versorgungsschutzgesetz (GKV-VStG) geschaffen hat. Dieses ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun die Möglichkeit Richtlinien zur Erprobung auch von neuen Diagnostika zu beschließen. Damit könnte in Zukunft die Erstattung ermöglicht werden.
Bezüglich der Erstattung unserer angebotenen Diagnostik informieren wir Sie gerne über den aktuellen Stand. Nehmen Sie hierzu direkt mit uns Kontakt auf.